IMPRESSUM

Meder + Meder
Tischlereiwerkstätten Ges.m.b.H.

Wilfried und Martin Meder
Asperngasse 12
8020 Graz

 +43 316 58 21 30
www.meder-meder.at

meder.u.meder@inode.at

Firmenbuchnummer: 130130v
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
UID: ATU41140207

Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz

 

DATENSCHUTZ

Erfassung allgemeiner Informationen

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Deine Rechte

Du hast das Recht, jederzeit Auskunft über deine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso hast du das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung deiner personenbezogenen Daten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB)

1. Geltung:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossen Verträge und damit zusammenhängende Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Geschäfte auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbindungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss:

Die Verträge kommen durch Unterzeichnung des Auftragsschreibens zustande. Als Auftragsbestätigung wird dem Kunden ein Exemplar des ausgefertigten Auftrages ausgehändigt. Die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossen Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten, die Lieferungen vorübergehend einzustellen oder für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen, wenn während des Vertragsverhältnisses die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, verlangte Anzahlungen nicht geleistet werden oder über den Kunden Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.
3. Preise, Verrechnung und Zahlungsbedingungen:
Die vereinbarten und verrechneten Preise sind Netto-Preise und gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarte Zahlungsbedingungen einhält. Die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH behält sich vor, jederzeit Anzahlungen zu verlangen. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, steht der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH das Recht zu, die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlass und den geltenden Listenpreisen nachzuberechnen. Soweit nichts anderes vertraglich festgelegt wurde, sind Zahlungen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH zu leisten. Grundsätzlich sind Preisforderungen der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Objektaufträgen ist jeweils ein Drittel der Gesamtauftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Lieferung und ein Drittel bei der Abnahme zu bezahlen. Wechsel- und Scheckzahlung ist ausgeschlossen. Gewährleistungseinbehalte sind nicht möglich. Bei Zahlungsverzug ist der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH berechtigt, auch ohne vorangegangene Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum zu verrechnen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Forderungen gegen die Forderungen der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH aufzurechnen. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszwecks primär zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (zB Verzugs-, Mahn- oder Inkassokosten) herangezogen. Zahlungen der Kunden sind immer auf die älteste Schuld anzurechnen.

4. Kostenvoranschläge:

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH nicht zur Annahme eines Auftrages zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages das im Rahmen des Kostenvoranschlags bezahlte Entgelt gutgeschrieben.

5. Versandkosten und Lieferung:

Bei einem Nettowarenwert von mindestens € 3.650,00 vom Auftragswert erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei niedrigerem Wert werden 5% Transportkostenanteil vom Auftragswert, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von
€ 15,00 berechnet. Besteht der Käufer auf eine besondere Verpackung oder auf eine besondere Versandart, werden die aufgetretenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind zulässig und gelten als in sich geschlossenes Geschäft. Die Gefahr des Untergangs der Ware beim Transport trägt der Kunde. Zugesagte Liefertermine werden vom der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Fixtermingeschäfte müssen von der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH als solche schriftlich bestätigt werden. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Materialbeschaffungschwierigkeiten und Betriebsstörungen jeder Art entbinden die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH von übernommenen Lieferverpflichtungen. Darauf zurückzuführende Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten. Der Kunde verzichtete diesbezüglich auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. Die Lieferung erfolgt mangels anderer Vereinbarung durch LKW, Post oder Bahn. Der Kunde hat Vorkehrungen für freie Zufahrt, Transportwege und ausreichend Montageraum zu sorgen, sowie schriftlich vor Vertragsabschluss mitzuteilen, wenn die Anlieferung nicht leicht möglich ist (z.B. enge Stiegenhäuser, enge Gänge) widrigenfalls er die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen hat. Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden ist die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die Ware zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.

6. Einbau und Montage:

Der Einbau und die sonst notwendigen Montagearbeiten werden von Fachpersonal der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH durchgeführt und zwar gegen gesonderte Verrechnung zu den üblichen Sätzen, sofern bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde bestätigt der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH gegenüber durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme der Ware. Erfolgen Einbau und Montage nicht durch Fachpersonal der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH, ist jedwede Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
 
7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus den laufenden Geschäftsbedingungen entstandenen, noch offenen Forderungen, im Eigentum der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH. Wird eine noch nicht ins Eigentum des Kunden übergegangene Ware mit einer anderen Sache verbunden, erwirbt die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH an dieser dadurch neu entstandenen Sache Miteigentum im wertmäßigen Verhältnis der gegen den Kunden bestehenden Forderung. Eine Vermietung, Verpfändung, Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung ist erst nach vollständiger Bezahlung aller vertraglichen Forderungen zulässig. Wird die gelieferte Ware dennoch vor Bezahlung durch den Kunden an einen Dritten geliefert, so steht der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH der Anspruch auf die dafür erhaltene Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt hiermit der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegenüber Dritten mit sämtlichen Nebenrechten an die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH ab, sodass es bei Entstehen dieser Forderung keines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Wird eine noch nicht ins Eigentum des Kunden übergegangene Ware gepfändet oder auf eine andere Art von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Kunde der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH hiervon schriftlich Mitteilung zu machen und dieser bei der Wahrung ihrer Rechte Hilfe zu leisten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von den gelieferten Waren einen nachteiligen Gebrauch, ist die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Im Falle der Rücknahme der Ware haftet der Kunde auch für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf der Ware ergibt. Weiters hat er auch die Kosten des Rück- und Weitertransportes sowie der Lagerung zu ersetzen.

8. Reklamation, Gewährleistung und Schadenersatz:

Die Haftung für Schäden die die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH verursacht hat, wird insoweit beschränkt, als nur für grobes Verschulden gehaftet wird. Die Ware muss bei Übernahme sofort vom Kunden auf etwaige Schäden, einschließlich Transportschäden überprüft werden. Ein Schaden ist unverzüglich dem Übergeber vor Ort zu melden. Beanstandungen und Mängelrügen sind bei sonstigem Verlust der Ansprüche aus Gewährleistung, aus Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache binnen 8 Tagen anzuzeigen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigten Beanstandungen steht es der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH zu, innerhalb angemessener Frist durch ihren Servicedienst den Mangel zu beheben. Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen der Holzmaserung und Holzfarbe stellen keinen Mangel dar, weil Holz ein natürlicher Werkstoff ist. Die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH behält sich Konstruktions- oder Materialänderungen vor, soweit sich nicht dadurch wesentliche Änderungen in der Ausführung ergeben. Sollte die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH einem Gewährleistungsanspruch nachkommen müssen, so beginnt durch die Verbesserung die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Die Beweislast, dass ein
Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, trägt der Kunde. Für die Kosten einer durch den Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommenen Mängelhebung, hat die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH nur dann aufzukommen, wenn sie dazu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Unsachgemäße Versuche fremder Instandsetzung und Montage führen zum sofortigen Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Garantieansprüche. Die Anwendung des § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

9. Stornogebühren und Warenrücknahme:

Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 5% des Auftragswertes zu bezahlen. Weiters werden dem Kunden alle bisher entstanden Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei den für den Kunden besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Für Ware, die bereits beim Kunden in Gebrauch war (auch Muster und Ausstellungsware) wird eine entsprechende Wertminderung in Rechnung gestellt.

10. Planungen:

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen alleiniges Eigentum der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH dar. Sie dürfen ohne schriftliche Ermächtigung der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf Verlangen der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH unverzüglich zurückzustellen.

11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH und dem Kunden sowie auf das Zustandekommen des Vertrags kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird als Erfüllungsort die Stadt Graz vereinbart. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich hiefür in Betracht kommende Gericht in der Stadt Graz. Die Meder u. Meder Tischler Werkstätten GmbH kann jedoch auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anrufen.

12. Salvatorische Klausel:

Wird die Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbindungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.